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Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst

  • Stadt Bad Oeynhausen
  • Soziale Berufe (Sonstige)
  • Publiziert: 08.05.2025
  • Publizierung bis: 25.05.2025
Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst, 1. Bild
Bei der Stadt Bad Oeynhausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
  • Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst 
im Bereich „Jugend“ – Produkte „Hilfe zur Erziehung" und "Hilfe für junge Volljährige; sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien".
 
Die Vergütung erfolgt in S 14 TVöD – SuE.
 
Das unbefristete Arbeitsverhältnis richtet sich nach den tarifrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Besonderer Teil Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD - SuE).
 
Die Arbeitszeit beträgt 39 Wochenstunden. Die Stelle kann auch von Teilzeitkräften besetzt werden, wenn diese sich eine Stelle teilen.
 
Die Stelle ist für alle Geschlechter gleichermaßen geeignet. Die Stadt Bad Oeynhausen verfolgt das Prinzip der geschlechterparitätischen Stellenbesetzungen in allen Bereichen der Verwaltung. 
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 
Die Stadt Bad Oeynhausen schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen von Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Umgangsfragen
  • Planung und Steuerung von Hilfen und Erziehung
  • Durchführung von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jungendliche und Gewährung von Hilfen in aktuen Lebenskrisen
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Aktive Mitarbeit an der Umsetzung des familienpolitischen Leitbildes in der Stadt Bad Oeynhausen 

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik
  • Umfassende Kenntnisse im Bereich SGB VIII und BGB
  • Berufserfahrung in Aufgabenfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 
  • Besonderes Maß an Eigeninitiative und Selbstorganisation 
  • Hohe Kooperations-, Kommunikations- und Moderationsfähigkeit 
  • Beratungskompetenz und Erfahrungen in der systemischen Arbeit mit Familien
  • Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit und Teilnahme an Supervision
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft des Jugendamtes 
  • Erfüllung der Voraussetzungen nach § 72a SGB VIII 

Gut zu wissen:

Vorhandene Berufserfahrung zahlt sich durch die Zuordnung in sog. Erfahrungsstufen finanziell aus. Des Weiteren erhalten Sie als tariflich Beschäftigter eine tarifliche Jahressonderzahlung und partizipieren an einem alternativen Entgelt-Anreizsystem. Wir als Arbeitgeber zahlen für Sie in die betriebliche Altersversorgung ein, damit Sie später einmal nicht nur Ihre gesetzliche Altersrente, sondern auch noch eine Betriebsrente erhalten. Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die Möglichkeit, einen unverzinslichen Kredit für die Beschaffung eines E-Bikes zu erhalten.
Außerdem besteht die Möglichkeit, das Deutschland-Ticket vergünstigt als Jobticket zu erhalten.
Zugang zu Corporate Benefits.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen:
  • Stefan Niedermowe
  • Teamleiter Personal
  • +49 (0) 5731 14 - 1260
  • Daniela Redeker
  • Leiterin des Jugendamtes
  • +49 (0) 5731 14 - 4100